1. Gage
Die vereinbarte Gage ist am Veranstaltungstag in bar zu bezahlen. Schecks werden nicht akzeptiert.
Andere Vereinbarungen sind möglich.


2. Verlängerung / Gestaltung
Eventuelle Verlängerungen werden vor Ort ausgehandelt und sind sofort nach Ende der
Veranstaltung fällig.
"Discotreff mit Frank" ist in der Gestaltung und Darbietung des Programms
frei und unterliegt keinen künstlerischen Anweisungen des Veranstalters.


3. Gebühren
Die Anmeldungen, GEMA-Gebühren und Genehmigungen für Ordnungsamt, Polizei,
Miete oder evtl. Verwarnungsgelder, zahlt in jedem Fall der Auftrageber (Veranstalter.)


4. Absagen / Schadenersatz
Im Falle einer schuldhaften Vertragsverletzung wird gegenseitig eine Konventionalstrafe in Höhe
des Honorars vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche können nicht gestellt werden.
Sollte "Discotreff mit Frank" den Auftrag aus irgendwelchen Gründen nicht wahrnehmen können,
so ist "Discotreff mit Frank" berechtigt einen Ersatz zu beschaffen.


5 . Ordnung und Sicherheit
Der Veranstalter sorgt für Ordnung und Sicherheit während der Veranstaltung und haftet für daraus
entstehende Schäden an Ton- und Lichtanlage.

Der Veranstalter verpflichtet sich, "Discotreff mit Frank" schadlos von jeglicher Art
von Klagen, Schäden, Verlusten oder Forderungen zu halten, die durch Teilnehmer
an dieser Veranstaltung entstehen könnten. Insbesondere verpflichtet sich der
Veranstalter, "Discotreff mit Frank" von jeglicher Haftung und von allen
Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen
Sachbeschädigung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, wegen des Ausfalls der
Dienstleistungen oder sonstiger Rechte ergeben, freizustellen.


6 . sonstige Bedingungen
Der Veranstalter sorgt für freie Zufahrtswege und stellt einen vorschriftsmäßig installierten elektrischen
Anschluss (2 mal 16 Ampere) zur Verfügung.
Weder der Veranstalter, noch andere Personen gleich welcher Art, dürfen ohne Zustimmung
von der Darbietungen Mitschnitte auf Ton- und Bildträger vornehmen.
Sind einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen anfechtbar oder unwirksam, so wird die
Gültigkeit dieser Vertragsbedingungen im Übrigen hierdurch nicht berührt. Änderungen und
Ergänzungen der Vertragsbedingungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Mündliche
Nebenabrede gelten als nicht getroffen.


7. Unterschrift
Der Vertrag sollte schriftlich gefasst werden.
Die AGB sind allgemeinverbindlich und werden mit der Angebotsannahme anerkannt.
Gerichtsstand ist der Wohnort des Beklagten, soweit nicht andere gesetzliche Vorschriften
zwingend notwendig sind.


 



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Neu online seit 16.03.2011

Letzte Änderung am 27.03.2011

 

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