1.
Gage
Die vereinbarte Gage ist am Veranstaltungstag in bar zu
bezahlen.
Schecks werden nicht akzeptiert.
Andere Vereinbarungen sind möglich.
2.
Verlängerung /
Gestaltung
Eventuelle Verlängerungen werden vor Ort ausgehandelt und sind sofort
nach Ende
der
Veranstaltung fällig.
"Discotreff mit Frank" ist in der Gestaltung und Darbietung des
Programms
frei und unterliegt keinen künstlerischen Anweisungen des Veranstalters.
3.
Gebühren
Die Anmeldungen, GEMA-Gebühren und Genehmigungen für Ordnungsamt,
Polizei,
Miete
oder evtl.
Verwarnungsgelder, zahlt in jedem Fall der Auftrageber (Veranstalter.)
4.
Absagen /
Schadenersatz
Im Falle einer schuldhaften Vertragsverletzung wird gegenseitig eine
Konventionalstrafe in Höhe
des Honorars vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche können nicht
gestellt
werden.
Sollte "Discotreff mit Frank" den Auftrag aus irgendwelchen Gründen
nicht wahrnehmen können,
so ist "Discotreff mit Frank" berechtigt einen Ersatz zu beschaffen.
5
. Ordnung und
Sicherheit
Der Veranstalter sorgt für Ordnung und Sicherheit während der
Veranstaltung und
haftet für daraus
entstehende Schäden an Ton- und Lichtanlage.
Der Veranstalter
verpflichtet sich, "Discotreff mit Frank" schadlos von jeglicher
Art
von Klagen, Schäden, Verlusten oder Forderungen zu halten, die
durch Teilnehmer
an dieser Veranstaltung entstehen könnten. Insbesondere
verpflichtet sich der
Veranstalter, "Discotreff mit Frank" von jeglicher Haftung und
von allen
Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus
Schäden wegen
Sachbeschädigung, Verletzung von
Persönlichkeitsrechten, wegen des Ausfalls der
Dienstleistungen oder sonstiger
Rechte ergeben, freizustellen.
6
. sonstige
Bedingungen
Der Veranstalter sorgt für freie Zufahrtswege und stellt einen
vorschriftsmäßig
installierten elektrischen
Anschluss (2 mal 16
Ampere) zur Verfügung.
Weder der Veranstalter, noch andere Personen gleich welcher Art, dürfen
ohne
Zustimmung
von der Darbietungen Mitschnitte auf Ton- und Bildträger vornehmen.
Sind einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen anfechtbar oder
unwirksam, so wird die
Gültigkeit dieser Vertragsbedingungen im Übrigen hierdurch nicht
berührt.
Änderungen und
Ergänzungen der Vertragsbedingungen bedürfen in jedem Fall der
Schriftform.
Mündliche
Nebenabrede gelten als nicht getroffen.
7.
Unterschrift
Der Vertrag sollte schriftlich gefasst werden.
Die AGB sind allgemeinverbindlich
und werden mit der Angebotsannahme anerkannt.
Gerichtsstand ist der Wohnort des Beklagten, soweit nicht andere
gesetzliche
Vorschriften
zwingend notwendig sind.